Versicherungsart

Vermögensschadenhaftpflicht


Wenn Fehler teuer werden, ohne dass etwas „kaputt“ geht: Ein falscher Satz im Gutachten, eine fehlerhafte Beratung oder eine Frist versäumt – das kann schnell hohe finanzielle Schäden beim Kunden verursachen. Die Vermögensschadenhaftpflicht schützt Sie vor den Folgen solcher Fehler.

Beispiele aus der Praxis

  • Steuerberater: Eine Frist zur Einspruchseinlegung wird übersehen – weswegen ein Mandant mehrere tausend Euro zu viel zahlt.

  • Versicherungsmakler: Eine fehlende Berufsunfähigkeitsabsicherung führt zu großen finanziellen Einbußen beim Kunden – Klage inklusive.

  • Unternehmensberater: Ein fehlerhafter Businessplan bringt ein Start-up in Schieflage – Investoren machen Schadenersatz geltend.

  • Notar: Eine Vertragsformulierung verhindert eine Grundstücksübertragung – der Käufer verlangt Schadensersatz.

Solche Fälle sind Alltag – und ohne Versicherung schnell existenzbedrohend.

Wann und für wen macht eine Vermögensschadenhaftpflicht Sinn?

Diese Versicherung ist für alle sinvoll und wird dringend empfohlen, die mit Zahlen, Recht oder Verantwortung zu tun haben – also klassische Rechts-, Makler-, Beraterberufe. Nicht sinnvoll ist sie z. B. für Handwerksbetriebe oder rein produzierende Unternehmen, bei denen solche Risiken kaum bestehen.

Was kostet eine Vermögensschadenhaftpflicht?

Das kommt ganz auf die Situation an: Firmen- oder Vereinszweck, ggf. Mitarbeiterzahl und Umsatz, gewünschter Umfang. Gerne stellen wir die für Sie sinnvollsten Angebote zusammen. Kontaktieren Sie uns dafür mit einer kurzen Beschreibung, in welchem Bereich Sie tätig sind.

Häufige Fragen zu dieser Versicherung:

Für Anwälte, Notare und einige Wirtschaftsprüfer / -berater liegt eine gesetzliche Pflicht vor. Das können wir gerne für Sie im Einzelfall prüfen.

Nein: Die Betriebshaftpflicht deckt nur Schäden ab, bei denen Personen oder Sachen betroffen sind. Reine Vermögensschäden brauchen eine eigene Absicherung mit dieser Versicherung.