Welche Schäden übernimmt eine Vermögensschadenhaftpflicht?
Die Betriebshaftpflicht schützt vor Schäden an Menschen oder Dingen. Die Vermögensschadenhaftpflicht dagegen greift bei rein finanziellen Schäden – sogenannten echten Vermögensschäden.
Typisch ist das bei:
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Beratungsfehlern
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Falsch ausgestellten Gutachten
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Nicht eingehaltenen Fristen
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Fehlerhafter Prüfung oder Vertragsgestaltung
Ein Beispiel:
Ein Immobilienmakler übersieht einen Formfehler im Kaufvertrag – der Deal platzt, der Kunde verlangt Schadensersatz. Kein Personenschaden, kein Sachschaden – aber ein echter finanzieller Verlust. Sofern man selbst den richtigen Versicherungsvertrag geschlossen hat, wird dieser Schaden dann übernommen.-
Das übernimmt sie nicht:
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Schäden an Personen oder Sachen (dafür braucht es die Betriebshaftpflicht)
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Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit
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Eigenschäden oder Vertragsstrafen