Welche Schäden übernimmt eine D&O-Versicherung?
Die D&O-Versicherung übernimmt die Kosten, wenn Führungspersonen in Vereinen oder Organisationen für vermeintliche oder tatsächliche Pflichtverletzungen zur Verantwortung gezogen werden – und zwar mit ihrem Privatvermögen.
Sie schützt Betroffene bei:
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Fehlentscheidungen mit wirtschaftlichen Folgen
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Verstöße gegen gesetzliche Pflichten (z. B. Arbeitsrecht, Steuerrecht, Umweltrecht)
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Verletzung von Aufsichts- oder Organisationspflichten
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Probleme bei Vertragsabschlüssen
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Haftung nach innen (gegenüber dem Verein) und nach außen (z. B. gegenüber Lieferanten oder dem Staat)
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Das übernimmt sie nicht:
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Vorsätzliche Pflichtverletzungen
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Vertragsstrafen und Bußgelder
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Innere Streitigkeiten unter Organmitgliedern
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Altschäden (Pflichtverletzungen, die vor Vertragsbeginn begangen wurden)
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Haftung für Sach- oder Personenschäden – dafür ist die Betriebshaftpflicht zuständig
- Vermögensschäden, die das Unternehmen selbst verursacht (und nicht durch das Organ)