Versicherungsart

D&O-Versicherung


Wer im Vorstand eines Vereins oder als Geschäftsführer einer Organisation tätig ist, trifft regelmäßig wichtige Entscheidungen. Kommt es dabei zu Fehlern, kann schnell die persönliche Haftung greifen. Die D&O-Versicherung (Directors and Officers) schützt Sie vor den finanziellen Folgen solcher Vorwürfe.

Beispiele aus der Praxis

  • Fehlkalkulation auf Baustelle: Ein Bauunternehmer (GmbH-Geschäftsführer) unterzeichnet einen Vertrag mit falschen Kostenannahmen. Das Projekt wird zum Verlustgeschäft – die Gesellschafter fordern Schadensersatz von der Geschäftsführung.

  • Versäumte Steuerabgabe im Verein: Ein ehrenamtlicher Vereinsvorstand reicht Steuerunterlagen verspätet ein. Der Verein muss nachzahlen, das Finanzamt erhebt zusätzlich Bußgelder. Die Mitglieder machen den Vorstand haftbar.

  • Verletzung von Compliance-Regeln: Ein Geschäftsführer vergibt Aufträge an ein befreundetes Unternehmen ohne Ausschreibung. Es entsteht ein finanzieller Schaden. Die Gesellschafter klagen auf Schadenersatz.

  • Fehlerhafter Arbeitsvertrag: Ein Abteilungsleiter unterzeichnet einen Vertrag mit einer nicht haltbaren Kündigungsklausel. Die Firma verliert den Rechtsstreit – die Geschäftsleitung wird zur Rechenschaft gezogen.

Wann und für wen macht eine D&O-Versicherung Sinn?

Generell ist diese Versicherung sinnvoll für Vorstände in eingetragenen Vereinen, Geschäftsführer in Hausverwaltungen oder gemeinnützigen Organisationen und Entscheidungsträger in Genossenschaften, Stiftungen oder Initiativen. Sie alle haben eine besondere Verantwortung mit dem sie im Zweifel sogar mit Ihrem Privatvermögen haften würden (selbst bei verspäteten Zahlungen oder anderen Leichtsinnsfehlern). Genau dieses Risiko kann die D&O-Versicherung abnehmen: Eine D&O-Versicherung bewahrt dein Engagement davor, zum Risiko zu werden.

Nicht notwendig ist sie bei Kleinstbetrieben ohne Entscheidungsorgane/Geschäftsleitung oder auch den meisten Handwerks-, Gastronomie- und Einzelhandelsbetrieben.

Was kostet eine D&O-Versicherung?

Das kommt ganz auf die Situation an: Firmen- oder Vereinszweck, ggf. Mitarbeiterzahl und Umsatz, gewünschter Umfang. Gerne stellen wir die für Sie sinnvollsten Angebote zusammen. Kontaktieren Sie uns dafür mit einer kurzen Beschreibung, in welchem Bereich Sie tätig sind.

Häufige Fragen zu dieser Versicherung:

Führungskräfte und Vereinsvorstände haften in vielen Fällen mit ihrem Privatvermögen, wenn sie ihre Pflichten verletzen – auch ohne Vorsatz. Das bedeutet, dass Betroffene für Schäden ggf. mit eigenem Geld, Immoblien, etc. aufkommen müssen.

Er ist auf jeden Fall sinnvoll, da Vereinsvorstände Organträger sind. Auch hier kann also eine persönliche Haftung greifen.

Die Beiträge richten sich nach Branche, Umsatz und Deckungssumme. Sie beginnen oft schon im unteren dreistelligen Bereich pro Jahr.